Die Rekultivierung alter Tagebaue – Eine sinnvolle Wiedernutzbarmachung zerstörter Flächen?
Um die negativen Auswirkungen des Tagebaus auszugleichen, sieht das Bundesberggesetz vor, dass die Energieversorger die Wiedernutzbarmachung von zerstörten Flächen nach dem Ende des Braunkohleabbaus sicherstellen. Man spricht hierbei von Rekultivierung. Darunter fällt die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung, die Umwandlung der Tagebaulöcher in Wasserflächen und Seen sowie in Naherholungsgebiete, die Aufforstung des Areals, der Bau von Industrieanlagen oder auch die Nutzung der Tagebaurestlöcher als Deponien für Hausmüll, Kraftwerksasche oder Sondermüll. Doch welche Problemstellungen ergeben sich bei der Rekultivierung alter Tagebaue?
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