Modell der Zentralen Orte

Das Modell der Zentralen Orte

Walter Christaller veröffentlichte 1933 sein Werk „Die zentralen Orte in Süddeutschland“, in dem er räumliche Verteilungsmuster städtischer Siedlungen in der Kulturlandschaft aufdeckte und Regelhaftigkeiten in ihrer räumlichen Anordnung erklären wollte. Er begründete damit die geographische Standorttheorie.


Schematische Skizze des Modells der Zentralen Orte

Wichtige Begriffe

Zentraler Ort

Standort, der tertiäre Einrichtungen mit zentralen Funktionen aufweist

Relative Zentralität

Bedeutungsüberschuss, den ein Zentraler Ort über die Versorgung der eigenen Einwohner hinaus besitzt (nach Christaller)

Absolute Zentralität

Gesamtbedeutung aller an einem Standort konzentrierten zentralen Einrichtungen

Zentralörtlicher Bereich

Oberbegriff für die Ergänzungsgebiete von Zentralen Orten (d.h. für Begriffe wie Umland, Markgebiete, Hinterland, Einzugsgebiete)

Homo oeconomicus

Wirtschaftlich rational handelnder Mensch, der zentrale Güter im jeweils nächstgelegenen zentralen Ort erwirbt und auch immer nur ein Gut pro Einkaufstrip kauft. Außerdem weiß der homo oeconomicus alle Informationen über alle Handlungsalternativen und über den wirtschaftlichen Erfolg seiner Handlungen.
Auf der Anbieterseite will der homo oeconomicus seine Gewinne maximieren.
Auf der Konsumentenseite will der homo oeconomicus seine Ausgaben minimieren.

Ausgangsbedingungen des Modells

  • es liegt ein homogener Raum vor ohne Unterschiede der physisch-geographischen Bedingungen
  • es leben in diesem homogenen Raum nur homo oeconomicus (siehe oben)
  • es gibt keine Unterschiede in der Bevölkerungs-, Sozial- und Wirtschaftsstruktur, der Kaufkraft und Einkommensverteilung
  • Nur die Kosten für den Transport (Fahrkosten) sind variabel
  • im Raum soll eine minimale Anzahl Zentraler Orte so verteilt sein, dass kein Gebietsteil unversorgt bleibt
  • keine Eingriffe der öffentlichen Hand

Kernaussagen des Modells

  1. es existieren Zentren, die Güter und Dienstleistungen über den Bedarf der eigenen Bevölkerung hinaus anbieten. Dabei handelt es sich um Zentrale Orte
  2. Zentrale Orte besitzen einen Bedeutungsüberschuss (Zentralität), damit sie ihr meist ländliches Umfeld mitversorgen können
  3. Je seltener ein Gut oder ein Dienst benötigt wird, umso größer muss das Absatzgebiet (zentralörtlicher Bereich) sein, um das Angebot wirtschaftlich erbringen zu können
  4. die äußere Grenze der Zentralität stellt folglich die maximale Entfernung dar, bis zu der eine Einrichtung aufgesucht und in Anspruch genommen wird
  5. Kleinstädte und ländlliche Marktorte besitzen Einrichtungen, die zwar häufig, aber nur von den Bewohnern eines relativ eingeschränkten Einzugsgebietes genutzt werden
  6. Mittel- und Großstädte besitzen häufig in Anspruch genommene Einrichtungen für das engere Versorgungsgebiet und seltenere, dafür auch von den Nutzern eines viel größeren Einzugsgebietes nachgefragt Einrichtungen
  7. die zentralen Güter haben verschiedene Reichweiten:
    • Obere Grenze der Reichweite: wird durch die Entfernung von einem Zentralen Ort bestimmt, ab dem das Zentrale Gut nicht mehr aus diesem Zentralen Ort bezogen wird (wegen zu hoher Fahrtkosten oder einem näher gelegenen Zentralen Ort).
      In der Praxis: niemand fährt wegen einer Breze 50 km in die nächste Stadt, weil es sich nicht rentiert
    • Untere Grenze der Reichweite: das Gebiet um den Zentralen Ort, der gerade so viele Konsumenten enthält, wie zum rentablen Angebot eines Gutes erforderlich sind
      In der Praxis: neben einem einsamen Bauernhof mit einer vier-köpfigen Familie weit außerhalb des nächsten Ortes siedelt sich keine Bäckerei an, um der Familie Brezen zu verkaufen

Folglich sind die Reichweitegrenzen der einzelnen Güter kreisförmig mit konstanten Radien je zentralem Gut angelegt. Außerdem soll ein Gebietsteil unversorgt bleiben, d.h. die Kreise müssen so angeordnet werden, dass sie sich überlappen. Das ergibt hexagonale (sechseckige) Marktgebiete

Daraus ergibt sich die Hierarchie der Zentralen Orte, welche Christaller in sieben verschiedene Hierarchiestufen einteilt.

  • M-Ort: Marktort (ca. 800 Einwohner)
  • A-Ort: Amtsstädtchen
  • K-Ort: Kreisstädtchen
  • B-Ort: Bezirkshauptort
  • G-Ort: Gaubezirksort
  • P-Ort: Provinzialhauptort
  • L-Ort: Landeszentrale (ca. 500.000 Einwohner)

Das System der Zentralen Orte in Deutschland

In Deutschland arbeitet man in der Regel mit einem 3 bis 4 stufigen System. Im Landesentwicklungsplan des Freistaats Bayern zum Beispiel wird ein dreistufiges System (Grund-, Mittel-, Oberzentren) verwendet.

Oberzentren

  • Städte mit der höchsten Zentralität
  • versorgen ihr unmittelbares Umland mit Angeboten des kurzfristigen und mittelfristigen Bedarfs
  • ausgedehnter Einzugsbereich mit hoch- und höchstwertigen Gütern und Dienstleistungen des langfristigen und episodischen Bedarfs
  • Konkret: Bundes- und Landesbehörden, spezialisierter Einzelhandel, Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Justiz
  •  Beispiele in Bayern: München, Augsburg, Nürnberg

Mittelzentren

  • versorgen ihr Einzugsgebiet mit Angeboten des mittelfristigen und gehobenen Bedarfs
  • Konkret: Landratsamt, Finanzamt, Fachärzte, VHS, Berufsschulen
  • Beispiele in Bayern: Dachau, Aichach, Landsberg

Unterzentren

  • für den täglichen und mittelfristigen Bedarf
  • Konkret: Einzelhandelsgeschäft, Zahnarzt, Allgemeinarzt
  • Beispiele in Bayern: Maisach, Kaufering, Iphofen

Kleinzentren

  • erfüllen lediglich Aufgaben der Grundversorgung mit Gütern und Diensten des täglichen Bedarfs
  • Einzugsgebiet reicht nicht über wenige umliegende Gemeinden hinaus
  • Konkret: Kindergarten, Grundschule, Lebensmittelgeschäft
  • sieht der Landesentwicklungsplan Bayern nicht vor, sind quasi vereint mit Unterzentren

Kritik am Modell

  • es gibt keinen homo oeconomicus in der Wirklichkeit (der Mensch handelt nicht rational)
  • Verwaltung und Politik spielt keine Rolle im Modell
  • Personen verbinden Aktivitäten, z.B. Arztbesuch und Einkaufen

Unterteilung im Landesentwicklungsprogramm Bayern

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern wird weiter als bei Christaller differenziert. So erfolgt eine Einteilung in Metropolen (u.a. München, Augsburg, Nürnberg), Regionalzentren (Würzburg, Regensburg, Ingolstadt), Oberzentren (u.a. Aschaffenburg, Straubing, Landshut, Freilassing, Garmisch-Partenkirchen) und Mittelzentren (u.a. Pfaffenhofen a. d. Ilm, Gersthofen, Schrobenhausen, Pegnitz). Zu beachten ist hierbei, dass die hier ausgewiesenen Mittelzentren im Modell von Christaller ebenso meist den Mittelzentren entsprechen, da oft – jedoch nicht immer – durchaus Einrichtungen wie Fachärzte oder Finanzämter zu finden sind. Unter- bzw. Kleinzentren werden im Landesentwicklungsprogramm nicht ausgewiesen.

Quellen

Christaller, Walter (1980): Die Zentralen Orte in Süddeutschland. Eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeit der Verbreitung und Entwicklung der Siedlungen mit städtischer Funktion. Nachdruck der Ausgabe von 1933. Darmstadt.

Heineberg, H. (2007): Einführung in die Anthropogeographie/Humangeographie. 3. Auflage. Heidelberg.